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Weitere Informationen

Was ist mitzubringen?

  • FFP2 Maske (Zutritt mit medizinischer Maske ist nicht mehr möglich)

  • Gültiges Ausweisdokument (Ausweis / Reisepass)

Barrierefreiheit

Alle Teststationen sind barrierefrei erreichbar. Falls Sie dennoch Hilfe benötigen, sprechen Sie bitte unser Personal an.

 

Wie funktioniert der Antigen Schnelltest?

Bei den verwendeten Antigen-Schnelltests wird ein Abstrich mit Hilfe eines Wattestäbchens im vorderen Nasenbereich (ca. 1,5-2cm) genommen. 

Welche Tests werden verwendet?

Es werden ausschließlich vom BfArM gelistetete und vom Paul-Ehrlich Institut (PEI) empfohlenen PoC Antigen-Schnelltests verwendet.

Können Kinder getestet werden?

Die Tests in unseren Testzentren können bei Kindern ab einem Alter von 6 Jahren durchgeführt werden. Das Beisein eines Erziehungsberechtigten ist zwingend erforderlich bis zum Alter von 13 Jahren. Jugendliche ab 14 Jahren dürfen mit einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, einen Termin vereinbaren und auch allein wahrnehmen. 

Was passiert, wenn ein Testergebnis ungültig ausfällt? 

In diesem seltenen Fall kontaktieren wir Sie und führen den Test (kostenlos) ein zweites Mal durch. 

Welche Zertifikate werden ausgestellt? 

Vor Ort erhalten Sie ein Dokument, dieses kann bspw. in Restaurants oder im Einzelhandel vorgezeigt werden. 
 

Was passiert nach einem positiven Testergebnis?

Bei einem positiven Testergebnis des PoC-Antigen-Schnelltests ist die Übermittlung der Daten an das zuständige Gesundheitsamt des Landkreises durch das kommunale Testzentrum zwingend vorgesehen. Außerdem muss sich jeder der mittels PoC-Antigen-Schnelltests positiv getestet wurde, unverzüglich in häusliche Isolation begeben. Bis zur Klärung der weiteren Vorgehensweise mit dem Gesundheitsamt müssen sich gemäß der Verordnung auch alle Haushaltsmitglieder der positiv getesteten Person in häusliche Quarantäne begeben. Im Nachgang sollte das Schnelltestergebnis durch einen PCR-Test bestätigt werden.

Was passiert nach einem negativen Testergebnis?

Bei einem negativen Testergebnis müssen weiterhin die geltenden Corona-Regeln eingehalten werden.

Verhalten für Personen mit Symptomen

Eine Testdurchführung in den Schnelltest Zentren ist nur Personen ohne Symptome vorbehalten. Personen, die den Verdacht haben, mit Coronaviren infiziert zu sein oder Krankheitssymptome haben, sollen sich zunächst telefonisch mit ihrer Hausarztpraxis in Verbindung setzen. Bitte gehen Sie nicht unangemeldet in die Praxis oder in ein Krankenhaus. Die Hausarztpraxis klärt dann mit dem Gesundheitsamt das weitere Vorgehen ab. Bis zur weiteren Abklärung bitte zu Hause bleiben und den Kontakt zu anderen Personen auf ein Minimum beschränken.

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